AGB:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Patrik Hennebold Photography.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die hier veröffentlichen AGB an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden ohne, dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien.

1.4 AGB des Kunden haben keine Gültigkeit.

1.5 Es gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt der Buchung.

 

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos, etc.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Patrik Hennebold Photography vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung von Patrik Hennebold Photography durch einen Kunden kann beispielsweise ein Portrait Shooting, ein Hochzeits Shooting, Baby Shooting,…sein.

3 Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Patrik Hennebold Photography zu äußern.

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Für den Fall, dass Patrik Hennebold Photography einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Patrik Hennebold Photopgraphy berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Patrik Hennebold Photography und dem Dritten zustande.

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Patrik Hennebold Photography ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

 

4 Modalitäten der Leistungserbringung – Überlassung von Bildmaterial

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Patrik Hennebold Photography. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben.

4.3 Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von Patrik Hennebold Photography erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Patrik Hennebold Photography.

4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Patrik Hennebold Photography zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

 

5 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

5.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Patrik Hennebold Photography erhalten hat, hält sich Patrik Hennebold Photography diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

5.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig.Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsemail von Patrik Hennebold Photography.Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet.

Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Patrik Hennebold Photography einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

5.3 Die Stornierung des Shootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.

5.4 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

5.5 Bei einer Stornierung 14 Tagevor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.

5.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

5.7 Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr (20%) fällig.

6 Absage durch Patrik Hennebold Photography – Änderungen im Shooting-Ablauf

6.1 Kann Patrik Hennebold Photography aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

Patrik Hennebold Photography wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Patrik Hennebold Photography nicht.

6.2 Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstatten wir umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Patrik Hennebold Photography.

 

7 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

7.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Patrik Hennebold Photography darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

7.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Patrik Hennebold Photography darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

7.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information seiner Gäste und/oder dem Patrik Hennebold Photography gegenüber, stellt der Kunde damit Patrik Hennebold Photography von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

7.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.

7.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Patrik Hennebold Photography, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

7.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

8 Allgemeine Hinweise für unsere Shootings

Als Kunde von Patrik Hennebold Photography bitten ich Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

8.1 Sie sollten pünktlich zum angesetzten Termin im Fotostudio erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Patrik Hennebold Photography, davon im Einzelfall abzuweichen.

8.2 Patrik Hennebold Photography übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

8.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

8.4 Newborn-Shootings sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden

8.5 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Shooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dies ist ein Service von Patrik Hennebold Photography

8.6 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich.

8.7 Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

8.8 Für Tiershootings im Studio von Patrik Hennebold Photography beachten Sie bitte, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Räume, helle Beleuchtung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es daher sein, dass ein Shooting abgebrochen werden muss.

Das Tier/die Tiere sollten gefüttert sein und zuvor noch genügend Auslauf gehabt haben. Zudem sollten Sie bitte eine Fellbürste, Feuchttücher, ein Lieblingsspielzeug und Futter bzw. Leckerli mitbringen. Wenn bestimmte Accessoires mit abgebildet werden sollen, bringen Sie bitte auch diese mit. Bitte üben Sie mit Ihrem Tier (Hund) zuvor die Kommandos „Sitz“, „Platz“ und „Bleib“ ein. ansonsten ist es nicht möglich, ein entsprechendes Shooting durchzuführen.

8.9 Bei Outdoor-Shootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss.

Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.

8.10 Es werden genügend Pausen eingeplant, so dass sich die Tiere auch entsprechend erholen können.

8.11 Denken Sie bei allen Tier-Shootings bitte auch an Wechselsachen für sich selber.

8.12 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

8.13 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Patrik Hennebold Photography übernimmt hierfür keine Haftung.

9 Bearbeitung der angefertigten Bilder

9.1 Die Bilder werden durch Patrik Hennebold Photography bearbeitet durch anpassen von Kontrast, Helligkeit, Farbe, Schärfe, Farblook, Ausschnitt. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

9.2 Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern.

9.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.

 

10 Gutscheine

Der Kunde kann bei Patrik Hennebold Photography Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Patrik Hennebold Photography. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

 

11 Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1 Patrik Hennebold Photography steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

11.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen.

Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

11.3 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

11.4 Patrik Hennebold Photography räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Patrik Hennebold Photography erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

11.5 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Patrik Hennebold Photography zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

11.6 Bei Patrik Hennebold Photography verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

11.7 Auf Anfrage durch Patrik Hennebold Photography ist der Kunde verpflichtet, Patrik Hennebold Photography Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

11.8 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Patrik Hennebold Photography ein branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Patrik Hennebold Photography wie folgt als Urheber benennen: Patrik Hennebold Photography – www.patrikhenneboldphotography.de. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen.

Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.

11.9 Patrik Hennebold Photography ist berechtigt, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen.

11.10 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Patrik Hennebold Photography.

11.11 Originale und Negative bleiben im Eigentum von Patrik Hennebold Photography, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

12. Kundenbilder und deren Bearbeitung

12.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Patrik Hennebold Photography ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

12.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Patrik Hennebold Photography von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

12.3 Patrik Hennebold Photography ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Patrik Hennebold Photography verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Patrik Hennebold Photography berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen.

Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Patrik Hennebold Photography besteht nicht.

12.3 Eine Haftung von Patrik Hennebold Photography die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Patrik Hennebold Photography von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

12.4 Sind Leistungen von Patrik Hennebold Photography teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Patrik Hennebold Photography auf Vergütung unberührt.

12.5 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Patrik Hennebold Photography überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Patrik Hennebold Photography diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

13. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

13.1 Für Patrik Hennebold Photography vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Patrik Hennebold Photography bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.

13.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Patrik Hennebold Photography setzt voraus, dass Patrik Hennebold Photography sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Patrik Hennebold Photography nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

13.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

14 Vergütungsmodalitäten

14.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Patrik Hennebold Photography genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

14.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

14.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

14.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Patrik Hennebold Photography ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

14.5 Soweit der Kunde Leistungen von Patrik Hennebold Photography ein größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Patrik Hennebold Photography gewährt.

15 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

15.1 Patrik Hennebold Photography ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Patrik Hennebold Photography berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

15.2 Die Rechnungsstellung durch Patrik Hennebold Photography erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

15.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Patrik Hennebold Photography sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

15.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Patrik Hennebold Photography, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

16 Übertragung des Vertrages

Patrik Hennebold Photography ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Patrik Hennebold Photography für die Leistungen bleibt unberührt.

17 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

18 Haftung von Patrik Hennebold Photography und Verjährung

18.1 Patrik Hennebold Photography haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

18.2 Im Übrigen ist die Haftung von Patrik Hennebold Photography auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

18.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Patrik Hennebold Photography und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Patrik Hennebold Photography. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

18.4 Patrik Hennebold Photography haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.

18.5 Patrik Hennebold Photography haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Patrik Hennebold Photography erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

18.6 Wird Patrik Hennebold Photography von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Patrik Hennebold Photography von der Haftung frei und erstattet Patrik Hennebold Photography sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Patrik Hennebold Photography bleibt hiervon unberührt.

18.7 Für Schäden an Patrik Hennebold Photography durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Patrik Hennebold Photography auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Patrik Hennebold Photography nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

18.8 Patrik Hennebold Photography haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Patrik Hennebold Photography liegen.

18.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Patrik Hennebold Photography verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

18.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Patrik Hennebold Photography verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

18.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Patrik Hennebold Photography sowie Dritten, die durch Patrik Hennebold Photography eingeschaltet wurden.

 

19 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

19.1Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen.

19.2Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Patrik Hennebold Photography nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.

20 Schadensersatz und Vertragsstrafe

20.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Patrik Hennebold Photography zu zahlen.

20.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Patrik Hennebold Photography) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

21 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

21.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

21.2 Patrik Hennebold Photography nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

21.3 Erfüllungsort ist Leingarten. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Düsseldorf.

21.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn

a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder

b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der

europäischen Union ist.

21.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

Stand: August 2023